Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena
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Arthroskopie des Kniegelenkes | Am Kniegelenk ist die Behandlung folgender Schäden durch eine Arthroskopie möglich:
Bei Meniskusrissen wird, wenn möglich der Meniskus genäht. Ist dies nicht durchführbar, muss der betroffene Anteil des Meniskus unter Zuhilfenahme geeigneter Instrumente entfernt werden. Anschließend werden die Ränder durch ein spezielles Instrument (Shaver) geglättet. Bei Knorpelschäden ist es möglich, den zerfurchten Knorpel mit dem Shaver zu glätten. Bei tieferen, hierfür geeigneten Knorpeldefekten ist die Anbohrung zur Bildung von bindegewebigen "Ersatzknorpel" oder der Defektersatz mit die Knorpelbildung anregenden Ersatzmaterialien hilfreich. Störende Knochenüberstände können zudem abgetragen werden. Auch ist die Entfernung freier Gelenkkörper durch eine Arthroskopie möglich. Bei immer wieder auftretenden Kniegelenkergüssen ist die arthroskopische Entfernung der Gelenkschleimhaut häufig sinnvoll. Gleichzeitig kann auch, z. B. bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung, eine Schleimhautprobe zur feingeweblichen Untersuchung entnommen werden. Des Weiteren ist es möglich, Schleimhautfalten zu durchtrennen oder bei erhöhtem Anpressdruck der Kniescheibe, mit der Gefahr des vermehrten Knorpelabriebs, die seitliche Gelenkkapsel zu spalten (laterales Release). Eine weitere in unserer Abteilung arthroskopisch durchgeführte Operation ist die Kreuzbandersatzplastik. Hierbei wird das gerissene vordere Kreuzband durch ein aus einer Muskelsehne gewonnenes Transplantat (M. Semitendinosus und ggf. Gracilis) ersetzt oder durch ein aus der Kniescheibensehne des betroffenen Beines gewonnenes Transplantat. |
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