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Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Verletzungen zur Verfügung, die unter die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung (Arbeits- oder Wegeunfälle) sowie unter Schulunfällen fallen.

Ein Fußgelenk in einem blauen Gips

Unsere Durchgangsarzt-Sprechstunde

Personen, die sich bei  Arbeits- oder Wegeunfällen verletzt haben, werden von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) behandelt. Der Durchgangsarzt entscheidet dann, ob die Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder aufgrund der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung einzuleiten ist. Diese nimmt dann der Durchgangsarzt selbst vor. Zudem überwacht er in Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.

Unsere Sprechzeiten:

Montag von 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Terminvergabe unter: 03677 606-480

 
Wenn Sie einen akuten Arbeitsunfall hatten, kommen Sie bitte zur Behandlung in unsere Notfallaufnahme.

Ihr Kontakt zu uns