Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. Es findet Anwendung in den Fällen, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Die Zulassung zum D-Arzt wird von den Berufsgenossenschaften erteilt.
Ein Durchgangsarzt ist ein Facharzt der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen zuständig. Eine Überweisung bei vorliegendem Arbeitsunfall ist nicht notwendig.
In den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH haben folgende Ärzte eine Zulassung zum D-Arzt-Verfahren:
Standort Ilmenau
Sprechzeiten:
Dr. med. Thomas Weihrauch besitzt die Zulassung zum Verletztenartenverfahren der Berufsgenossenschaften am Standort Ilmenau.
Standort Arnstadt