In den Ilm-Kreis-Kliniken werden alle PatientInnen rund um die Uhr auf hohem ärztlichen und pflegerischem Niveau behandelt. Um Ihnen Ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, haben Sie, über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus, die Möglichkeit aus verschiedenen Wahlleistungen zu wählen.
Sie wünschen die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung unserer Chefärzte und deren Stellvertreter, dann schließen Sie eine Vereinbarung über die Erbringung wahlärztlicher Leistungen ab.
Bei der wahlärztlichen Leistung erhalten Sie Ihre medizinische Behandlung und Betreuung in allen an Ihrer Behandlung beteiligten Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzte oder deren Stellvertreter. Die wahlärztlichen Leistungen werden gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die Aufstellung der Chefärzte und deren Stellvertreter liegt für Sie in unseren Patientenaufnahmen zur Einsicht bereit.
Wahlleistung Einbettzimmer
Auf allen unseren Stationen bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit eine Unterbringung in einem Einbettzimmer zu wählen. Bitte sprechen Sie die Schwester auf Ihrer Station oder die Kolleginnen in unserer Patientenaufnahme darauf an. Wir prüfen ob für Ihren Aufenthalt ein Einbettzimmer zur Verfügung steht.
Eine Unterbringung in unseren Komforteinbettzimmern beinhaltet folgende Serviceleistungen:
- Bademantel, Handtücher, Badetücher, Kosmetikprodukte
- Telefon am Patientenbett ohne Grundgebühr
- Kostenfreier W-LAN Zugang
- Aktuelle Ausgabe einer Tageszeitung
- Kulinarische Extras und umfangreiche Menüauswahl
Wahlleistung Begleitperson
Für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes ist es möglich, je nach Kapazität, Ihre Bezugsperson mit stationär aufzunehmen. Sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt. Dieser wird klären, ob eine Aufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist oder eine Wahlleistung vorliegt. Im Falle einer Wahlleistung erlauben wir uns, Ihrer Begleitperson eine Versorgungspauschale von 45 € Tag in Rechnung zu stellen. Bei einer nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme, wird dieser Betrag von der Krankenkasse übernommen, z.B. Mitaufnahme der Mutter eines Kindes bis zum 9. Lebensjahr.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Generell können alle Patientinnen und Patienten unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung der Wahlleistung erfolgt über Ihre Privat-Versicherung bzw. private Zusatzversicherung oder direkt mit Ihnen als Selbstzahler. Gerne beraten wir Sie vor Ihrer Aufnahme.
Thorsten Weiß
Leiter Service- und Kooperationsmanagement
Tel.: (+49) 3628 919 508 40
Mobil: (+49) 0174 3473240
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